Allgemeine Geschäftsbedingungen und wichtige Informationen für Schulungen


1. Trainingszentrum

Bacher Systems EDV GmbH
Clemens-Holzmeister-Straße 4, 1100 Wien
Business Park Vienna (im ABB Gebäude)
Tel.: 01/60126-0, Fax: 01/60126-4
www.bacher.at
email: training@bacher.at

Unser Kooperationspartner:
Arrow ECS Internet Security AG
Wienerbergstraße 11, 1100 Wien
(Vienna Twin Tower, Turm B/Ost, 3. OG)
Tel.: 01/370 94 40-0, Fax: 01/370 94 40 -333
www.arrowecs.at
Email: trainings@arrowecs.at

 

2. Anmeldung /Bestätigung

Die Anmeldung muss schriftlich an das Trainingszentrum erfolgen und folgende Angaben enthalten:

  • Kurs, Kurstermin, Preis
  • Firmenanschrift und Telefonnummer
  • Rechnungsanschrift (falls abweichend)
  • Vor-, Zuname und Email-Adresse des Teilnehmers und des Bestellers

Die Anmeldung gilt dann als verbindlich, wenn der Besteller eine schriftliche Teilnahmebestätigung von Bacher Systems erhält.

Auch bei erfolgter Anmeldebestätigung behält sich Bacher Systems vor, einen Kurs aus wichtigem Grund (z.B. Erkrankung des Trainers) abzusagen oder zu verschieben. Entstehen dem Kunden dadurch unvermeidliche Mehrkosten (Hotel, Fahrtkosten), können sie, gegen Vorlage der Originalbelege, Bacher Systems in Rechnung gestellt werden.

3. Trainingszeiten

Der erste Kurstag beginnt um 9:30 Uhr und endet ca. um 17:00 Uhr. Die genauen Zeiten für alle anderen Kurstage werden am ersten Kurstag abgestimmt.

4. Preise

Alle Preise sind in EUR exklusive Mehrwertsteuer angegeben. Sie ergeben sich aus dem jeweils für den Kurszeitraum gültigen Online-Kurskalender.

Folgende Leistungen sind im Kurspreis enthalten:

  • Bereitstellung der Hardware, der Software und der Räume für die Dauer des Trainings
  • Training durch autorisierte Trainer
  • Trainingsunterlagen (bei Sun/Oracle Kursen in elektronischer Form) - falls erforderlich
  • Pausenerfrischungen
  • Mittagessen

5. Preise/Zahlungsbedingungen

Die Rechnungslegung erfolgt spätestens eine Woche vor Beginn des jeweiligen Kurses. Die Rechnung ist ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.

Eine nicht durch uns zu vertretende nur zeitweise Teilnahme am Seminar berechtigt nicht zur Rechnungskürzung.

6. Umbuchung / Stornierung

Stornierungen werden nur berücksichtigt, wenn sie uns unter vollständiger Angabe des Anmelders und des vorgesehenen Teilnehmers schriftlich zugehen.

Stornierungen die bis 10 Werktage vor Schulungsbeginn schriftlich bei uns eingehen, berechnen wir keine Stornierungskosten. Bei späteren Stornierungen und bei Nichterscheinen berechnen wir den vollen vereinbarten Schulungspreis.

Die Möglichkeit einer Umbuchung auf einen anderen Kurstermin ist bis zu 10 Werktage vorher kostenfrei möglich. Bei Stornierung eines bereits einmal umgebuchten Kurses fällt der gesamte Kurspreis an.

Anstelle des absagenden Teilnehmers kann ohne zusätzliche Kosten eine Ersatzperson benannt werden. Für die Ersatzperson gelten diese Teilnahmebedingungen entsprechend. Im Übrigen können die Ansprüche aus dem Schulungsvertrag nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung an Dritte abgetreten werden.

Firmentrainings und Workshops
Umbuchungen und Stornierungen sind bis zum 15. Kalendertag vor Kursbeginn kostenfrei. Ab dem 14. Kalendertag vor Kursbeginn fällt der gesamte Kurspreis an.

7. Absage durch Bacher Systems EDV GmbH

Wir behalten uns - gegen Erstattung des Schulungspreises - eine Absage der Schulung bis 10 Werktage vor Schulungsbeginn vor, wenn eine zu geringe Teilnehmerzahl die wirtschaftliche Durchführung der Veranstaltung nicht erlaubt oder wenn der/die Trainer/in durch Krankheit verhindert ist und nicht ersetzt werden kann.

8. Durchführungsabweichung

Wir behalten uns vor, Schulungsinhalte geringfügig zu modifizieren sowie mit rechtzeitiger Vorankündigung Termin- und Ortsverschiebungen vorzunehmen. Kann ein Teilnehmer infolge einer Termin- oder Ortsverschiebung die Veranstaltung nicht wahrnehmen, steht ihm das Recht zur kostenlosen Umbuchung auf einen neuen Termin mit demselben Schulungsinhalt am bestätigten Ort zu. Eine Erstattung des Schulungspreises ist ausgeschlossen. Sollte der/die Trainer(in) für die Durchführung einer Schulung unvorhergesehen verhindert sein (z.B. wegen Krankheit), können wir eine(n) andere(n) Trainer(in) benennen oder den Schulungstermin kurzfristig verlegen.

9. Haftung

Bei Ausfall einer Schulung wegen Krankheit des Trainers / der Trainerin, höherer Gewalt oder bei sonstigen von uns nicht zu vertretenden Ausfällen besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung und auf Ersatz nutzloser Aufwendungen (z.B. Reise- oder Übernachtungskosten).

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art unserer Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Bei leicht fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung ausgeschlossen.

Soweit die Haftung uns gegenüber ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz und für Ansprüche wegen Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

10. Sonstiges

Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Vollkaufleuten im Sinne des HGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird das für Wien zuständige Gericht vereinbart. Derselbe Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.